Ihre STEPS zur anerkannten Fachkraft in Deutschland
- Prüfung von Qualifikationsnachweisen: Wir prüfen kostenlos Ihre Qualifikation auf Kompatibilität mit einem deutschen Referenzberuf bzw. Abschluss und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf und wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Prüfung benötigen.
- Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen: Wir koordinieren den Anerkennungsprozess (Prozessdauer: 2 – 3 Monate). Nach Abschluss erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid, der die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation bescheinigt. In dieser Zeit absolvieren Sie einen Online-Deutschkurs, zu dem wir Sie anmelden.
- Direktvermittlung: Die Anstellung erfolgt in einem Tätigkeitsbereich entsprechend Ihrer Qualifikation. Sie schließen einen direkten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Im Vorfeld vereinbaren wir ein Video-Vorstellungsgespräch, damit Sie das Unternehmen kennenlernen.
- Visum zur Arbeitsaufnahme: Sie erhalten von uns alle Unterlagen und Nachweise, die Sie für die Beantragung des deutschen Arbeitsvisums benötigen.
- Onboarding-Programm: In den ersten drei Beschäftigungsmonaten unterstützen wir Sie vor Ort – Abholung bei Anreise, Begleitung bei Behördengängen, Registrierung und Anmeldung in die Sozialversicherungen.
Prozessdauer:
Die gesamte Prozessdauer hängt maßgeblich von der Art der Qualifikation und dem Herkunftsland ab und kann zwischen 3 – 6 Monaten variieren. Falls Sie keine Anerkennung von Ihrem Bildungsabschluss benötigen, verkürzt sich die Prozessdauer auf 1-3 Monate.
Ihre Vorteile:
- Offizielle Beschäftigung als anerkannte Fachkraft oder Spezialist in Deutschland
- Gehalt entsprechend der Qualifikation
- Direkter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber
- Deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Gesamter Prozess aus einer Hand
- Voller Versicherungsschutz
- Niederlassungserlaubnis auf Dauer möglich
Prozess-STEPS zusammengefasst:
- Prüfung Ihrer Qualifikationsnachweise – kostenlos und unverbindlich
- Anerkennungsverfahren - Berufsabschlüsse & Hochschulabschlüsse (falls notwendig)
- Sprachkurs - obligatorisch für mindestens drei Monate
- Direktvermittlung - keine Arbeitnehmerüberlassung
- Visum zur Arbeitsaufnahme & Einreise - auch Blaues Visum
- Onboarding-Programm – integrative Begleitung in den ersten drei Beschäftigungsmonaten
Onboarding Programm
In den ersten drei Beschäftigungsmonaten bieten wir für unsere Kandidaten und Arbeitgeber eine intensive Begleitung bei allen organisatorischen und rechtlichen Angelegenheiten an. Dazu gehören Dienstleistungen, wie:
- Anreise – Koordination und Abholung
- Begleitung zum Arbeitsort
- Dolmetschen
- Behördengänge
- Hoteleröffnung
- Meldewesen
- Sozialversicherungen